@Spezies
Könntest Du bitte auch Quellen anbieten?
Im Zweifel wäre so etwas mal ganz nützlich...
TNG bald billiger ?
Alle Fragen zu den TNG auf DVD Boxen
- spezies-8472
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- Jürgen Wittmann
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Man kann in Sachen CD kopieren sogar noch einen Schritt weiter gehen. Verfügen CD-Player sowie Soundkarte im PC über Digital-Ein- bzw. Ausgang. Kann man sich hier nun eine Kopie erstellen, die exakt ohne auch nur den Hauch eines Klangverlustes dem Original entspricht. Wird wie beim analogen überspielen in den PC eingespielt. Nur mit dem Unterschied, das man gleich die digitalen Daten von der CD in den PC bekommt. Dann wieder die Titel zurechtschneiden und fertig. Und das ist genau so noch legal. Quelle: Neueste Ausgabe vom "PC-Magazin".
Gruss @ all
- spezies-8472
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vorausgesetzt, die Daten lassen sich auch so auf das jeweils andere Gerät übertragen. Oftmals können die Geräte, solche kopiergeschützen CD´s gar nicht mehr abspielen. Mein teurer ONKYO-Player weigert sich bspw. Und mein PC ebenso.
Aber die Sache mit dem Kopierschutz ist sowieso etwas zweideutig.
Was, wenn die CD nen Kopierschutz hat und auch ein entsprechender Hinweis vorhanden ist, aber die CD sich mit nem Betriebssystemeigenen Brennprogramm kopieren läßt, OHNE dass spezielle Crack-Tools installiert sind?!? Das geht nicht? Tja, das hängt a) vom CD-Laufwerk bzw. -Brenner ab und b) vom Rechnertyp - beim MAC oder bspw. Amiga ist das durchaus möglich. Dann habe ich keine Maßnahmen ergriffen, den Kopierschutz zu umgehen, es geht einfach so...
Strafbar? Eigentlich nicht, aber die CD HAT ja nen Kopierschutz und der besagt: KOPIEREN VERBOTEN...
Was denn nun?
Und genau da sind sich die Juristen auch uneinig. Diejenigen, die die Musikindustrie vertreten sagen VERBOTEN!!!! Die Anderen, die niemanden vertreten, oder die Interessenverbände der Nutzer sagen sollte erlaubt sein...
Aber die Sache mit dem Kopierschutz ist sowieso etwas zweideutig.
Was, wenn die CD nen Kopierschutz hat und auch ein entsprechender Hinweis vorhanden ist, aber die CD sich mit nem Betriebssystemeigenen Brennprogramm kopieren läßt, OHNE dass spezielle Crack-Tools installiert sind?!? Das geht nicht? Tja, das hängt a) vom CD-Laufwerk bzw. -Brenner ab und b) vom Rechnertyp - beim MAC oder bspw. Amiga ist das durchaus möglich. Dann habe ich keine Maßnahmen ergriffen, den Kopierschutz zu umgehen, es geht einfach so...
Strafbar? Eigentlich nicht, aber die CD HAT ja nen Kopierschutz und der besagt: KOPIEREN VERBOTEN...
Was denn nun?
Und genau da sind sich die Juristen auch uneinig. Diejenigen, die die Musikindustrie vertreten sagen VERBOTEN!!!! Die Anderen, die niemanden vertreten, oder die Interessenverbände der Nutzer sagen sollte erlaubt sein...
- [FONT=comic sans ms]Die Lichtgeschwindigkeit ist bekannt. - Aber mit welcher Geschwindigkeit breitet sich Dunkelheit aus?[/FONT] -
Ich habe mal gelesen das es ein wirksammer Kopierschutz sein muß, damit es Verboten ist. Es gibt bei Musik CD´s Kopierschutze die schon nicht mehr funktionieren wenn man die Autostartfunktion abschaltet. Und das z.B. kann nicht als aufhebung des Kopierschutzes gewertet werden, denn es ist eine reine Komfort einstellung von Windows ist.
Quelle: PC Games Hardware Ausgabe ? (etwa 1 jahr her)
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Gruß Marc
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- Jürgen Wittmann
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Tja, aber das ist eben die Frage - wenn ein normaler PC daran scheitert und es auf der CD drauf steht, ist es prinzipiell erst einmal verboten - kopiert ein anderer PC aufgrund eines anderen Laufwerkes die CD dann trotzdem wurde IRGENDWIE scheinbar dieser Kopierschutz umgangen - also ist es eigentlich immer noch verboten. Macht ein anderer Rechner eine Kopie oder einer der früher mal verkauften CD-Kopierer, dann wird wiederum der Kopierschutz "umgangen" in der Art, dass er nicht erkannt wird - für den Benutzer dieses Kopierers scheint die Erstellung der Kopie also legal zu sein - aber was sagen die Plattenfirmen und die Rechteinhaber und letztendlich: WAS sagen die Gerichte dazu??
Leider ist diese letzte Frage immer noch völlig unklar, da sich keiner dazu hinreißen läßt, mal ein wirklich allgemeingültiges Urteil zu sprechen
Leider ist diese letzte Frage immer noch völlig unklar, da sich keiner dazu hinreißen läßt, mal ein wirklich allgemeingültiges Urteil zu sprechen

- [FONT=comic sans ms]Die Lichtgeschwindigkeit ist bekannt. - Aber mit welcher Geschwindigkeit breitet sich Dunkelheit aus?[/FONT] -
Wie schon einmal erwehnt muß es auch ein sinnvoller Kopierscutz sein. Wie gesagt ein Kopierschutz muß zum Beispiel auch der Deaktivierung der Windows Autostart funktion bestehen. Und es reicht auch nicht wenn dann noch auf der CD steht das sie Kopiergeschütz ist. Oder der aufdruck alleine.
Gruß Marc
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- Jürgen Wittmann
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Was die Plattenfirman dazu sagen ist ja wohl klar, aber doch nicht entscheidend. Letztendlich entscheidet das Gericht. Wenn es die Kiste ohne Cracksoftware etc. kopiert, kann Dir das niemand verbieten. Auch wenn es bei einem anderen Computer nicht funktioniert. Die Plattenfirma muss sich dann eher den Vorwurf gefallen lassen müssen, dann einen wirksamen Kopierschutz zu entwickeln. Wenn ein Richter sieht, das hier keine spezielle Software oder Firmwareupdates gemacht wurde und das nicht tonnenweise Kopien erstellt wurden, wird er immer zu Deinen Gunsten entscheiden. Schlieslich kennen auch die Richter die Problematik nur allzu gut.
Und zum Schluss noch: Keine Plattenfirma wird jemand anklagen, der nur mal ein oder zwei Kopien von einer CD für´s Auto etc. gemacht hat. Die wollen die grossen Fische und werden ihre Zeit nicht mit solchen Kleinkram verplempern. Man sollte sich damit nicht zu sehr den Kopf zerbrechen. Mittlerweile artet das echt schon in Hysterie aus. Solange das in einem kleinen Kreis bleibt, wird einem auch nichts passieren.
Und zum Schluss noch: Keine Plattenfirma wird jemand anklagen, der nur mal ein oder zwei Kopien von einer CD für´s Auto etc. gemacht hat. Die wollen die grossen Fische und werden ihre Zeit nicht mit solchen Kleinkram verplempern. Man sollte sich damit nicht zu sehr den Kopf zerbrechen. Mittlerweile artet das echt schon in Hysterie aus. Solange das in einem kleinen Kreis bleibt, wird einem auch nichts passieren.
Gruss @ all
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da seid man vorsichtig, gerade was das Verständnis von Richtern angeht. Meine Freundin hat ja nun mehrmals in der Woche mit denen zutun und was sie so manchmal erzählt, welche haarsträubenden Entscheidungen und Urteile von Richter getroffen werden, ist echt verrückt.
Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass ein Richter "Verbraucherfreundlich" urteilt, wenn es um beklagte "Raubkopien" geht, auch wenn die Behörden sicherlich mehr Interesse an den GROSSEN haben, aber es gibt ja inzwischen Abmahnvereine und gewisse Anwälte, die sich eine goldene Nase damit verdienen, Massenabmahnungen zu verschicken und das grundsätzlich an die KLEINEN. Da gibt es so einen gewissen Freiherren GvG, der und dessen Kanzlei berüchtigt dafür ist, gerade die Kleinen abzuzocken - nicht, weil er so ein großes Gerechtigkeitsempfinden hat, sondern weil er damit jede Menge Kohle verdinen kann. Und das ist genau der Richtige Mann für die Musikindustrie, weil der in deren Interesse tätig wird und sich dabei auch nicht zu fein ist, unlautere Methoden zu nutzen, wie Lockvogelangebote, Angebote, selbst Raubkopien zu verschicken usw.
Und was die Sache mit dem Kopierschutz angeht, der nicht gut genug ist - ich glaube kaum, dass ein Gericht erst diverse andere Rechnersysteme prüfen läßt, WENN mal jamend mit solchen Kopien erwischt wird. Da wird die CD in nen PC gesteckt und bspw. NERO gestartet und wenn sie sich so nicht kopieren oder abspielen läßt, ist es völlig egal, ob gerade DEIN alternativer Rechner mit nem 10 Jahre alten Brenner heutige Kopierschutzmethoden ignoriert. Entscheident für das Gericht dürfte dann sein: CD hat nen Kopierschutz - Beweis: PC weigert sich sie zu kopieren; CD enthält den Hinweis auf den Kopierschutz, ERGO: Du hast zu nem besonderen Trick gegriffen, den Kopierschutz auszuhebeln und dieser Trick heißt dann eben "alternativer Rechner" Und schon hast Du das Problem nachzuweisen, dass Du eben überhaupt nicht in der Lage warst, einen Kopierschutz zu erkennen usw.. Zumal er ja auf der CD aufgedruckt war. Wenn Du Pech hast, wird Dir noch Vorsätzlichkeit vorgeworfen, da dieser Aufdruck Dich ja über den Kopierschutz informiert hat und Du extra deshalb diesen Rechner benutzt hast, von dem Du wußtest, dass er einen Kopierschutz einfach ignoriert und damit umgeht.
Wie heißt es doch so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und bei solchen Dingen wird niemand auf Deiner Seite stehen, auch kein Richter.
Worin ich Dir natürlich Recht gebe: es müßte Dich ggf. erst einmal jemand anzeigen und/oder anschwärzen und DANN müßte auch noch jemand der Sache nachgehen, aber WENN diese Anzeige erst einmal erfolgt ist, DANN tut man vermutlich besser daran, alle möglichen verdächtigen CD´s schnellstmöglich vorher schon verschwinden zu lassen, ehe sie gefunden werden können
Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass ein Richter "Verbraucherfreundlich" urteilt, wenn es um beklagte "Raubkopien" geht, auch wenn die Behörden sicherlich mehr Interesse an den GROSSEN haben, aber es gibt ja inzwischen Abmahnvereine und gewisse Anwälte, die sich eine goldene Nase damit verdienen, Massenabmahnungen zu verschicken und das grundsätzlich an die KLEINEN. Da gibt es so einen gewissen Freiherren GvG, der und dessen Kanzlei berüchtigt dafür ist, gerade die Kleinen abzuzocken - nicht, weil er so ein großes Gerechtigkeitsempfinden hat, sondern weil er damit jede Menge Kohle verdinen kann. Und das ist genau der Richtige Mann für die Musikindustrie, weil der in deren Interesse tätig wird und sich dabei auch nicht zu fein ist, unlautere Methoden zu nutzen, wie Lockvogelangebote, Angebote, selbst Raubkopien zu verschicken usw.
Und was die Sache mit dem Kopierschutz angeht, der nicht gut genug ist - ich glaube kaum, dass ein Gericht erst diverse andere Rechnersysteme prüfen läßt, WENN mal jamend mit solchen Kopien erwischt wird. Da wird die CD in nen PC gesteckt und bspw. NERO gestartet und wenn sie sich so nicht kopieren oder abspielen läßt, ist es völlig egal, ob gerade DEIN alternativer Rechner mit nem 10 Jahre alten Brenner heutige Kopierschutzmethoden ignoriert. Entscheident für das Gericht dürfte dann sein: CD hat nen Kopierschutz - Beweis: PC weigert sich sie zu kopieren; CD enthält den Hinweis auf den Kopierschutz, ERGO: Du hast zu nem besonderen Trick gegriffen, den Kopierschutz auszuhebeln und dieser Trick heißt dann eben "alternativer Rechner" Und schon hast Du das Problem nachzuweisen, dass Du eben überhaupt nicht in der Lage warst, einen Kopierschutz zu erkennen usw.. Zumal er ja auf der CD aufgedruckt war. Wenn Du Pech hast, wird Dir noch Vorsätzlichkeit vorgeworfen, da dieser Aufdruck Dich ja über den Kopierschutz informiert hat und Du extra deshalb diesen Rechner benutzt hast, von dem Du wußtest, dass er einen Kopierschutz einfach ignoriert und damit umgeht.
Wie heißt es doch so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und bei solchen Dingen wird niemand auf Deiner Seite stehen, auch kein Richter.
Worin ich Dir natürlich Recht gebe: es müßte Dich ggf. erst einmal jemand anzeigen und/oder anschwärzen und DANN müßte auch noch jemand der Sache nachgehen, aber WENN diese Anzeige erst einmal erfolgt ist, DANN tut man vermutlich besser daran, alle möglichen verdächtigen CD´s schnellstmöglich vorher schon verschwinden zu lassen, ehe sie gefunden werden können

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