Holgers Tratschecke

Moderator: Holger
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zimmerer
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30.03.2011, 07:42

Guten Morgen Holger!
Bei uns wär der Schein weg gewesen....
Unserem Dachdeckermeister - Kollegen gings so: mit 153 km/h im 100er geblitzt. Schein für 2 Wochen weg und 350€ Strafe. Für einen Unternehmer sind die 2 Wochen ohne Führerschein eine herbe Sache. Es war dann nichtmal er, der gefahren ist. Ein Bekannter von ihm hatte das gleiche Auto und fast das gleiche Kennzeichen. Es war ein teurer Irrtum... :D

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Holger
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30.03.2011, 08:07

Sicher man kann schnell mal in er 50er-Zone 60 oder 65 fahren,
dafür habe ich noch Verständnisse. Aber wer mit 300 km/h
(im der Nacht!) rast sollte für immer laufen oder Rad fahren
müssen. Nur das ist nicht im Interesse der Automafia die
einen Kunden für teuere Sportflitzer verlieren würde..

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zimmerer
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30.03.2011, 08:25

Was sind eigentlich die 4 Punkte in Flensburg.
Wenn der in Bayern rast, ist im Flensburg doch egal... ?(

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Holger
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30.03.2011, 09:12

In Flensburg (Niedersachsen) ist das deutsche Verkehrs-
zentralregister. Alle Bußgelder und Strafpunkte werden hier
zentral geführt und registriert. Neben Ordnungsgeldstrafen
gibt es bei Verstößen gegen die StVO auch ´Strafpunkte´ lt.
Punktekatalog. Punkte werden 2 Jahre nach Verhängung
automatisch gelöscht.

■1 bis 3 Punkte
Keine Sanktionen
■4 bis 8 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 4 Punkte Abzug
■8 bis 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis auf freiwilliges Aufbauseminar
■9 bis 13 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an Aufbauseminaren: 2 Punkte Abzug
■14 bis 17 Punkte
Teilnahme an Aufbauseminar wird angeordnet
■14 bis 17 Punkte
Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung: 2 Punkte Abzug
■Ab 18 Punkte
Führerschein wird entzogen

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zimmerer
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30.03.2011, 09:31

Na da ist der Typ ja extrem billig davon gekommen.
Wenn man ein Auto, das 300 km/h schafft zahlen kann, sind die 1800 e ein Klacks...

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Holger
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30.03.2011, 10:01

Habt Ihr in Österreich nicht so ein Punkte-System? Wie
registriert Ihr Dauersünder und Wiederholungstäter?

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zimmerer
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30.03.2011, 10:26

Bei uns ist das ein wenig strenger. Bei 3 Punkten ist der Zettel weg, und die bekommt man bei Alk am Steuer sofort, bei Vorrangverletzung 1 - 2 Punkte.
Fürs zu schnelle Fahren gibts keine Punkte.

Bei 2 Punkten muss man eine Nachschulung machen, bei 3 Punkten Nachschulung und Führerscheinentzug. Die Nachschulung beinhaltet auch ein Gespräch beim Psychologen.

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Holger
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30.03.2011, 11:03

Dann bin ich dafür Euer System für Gesamteuropa zu übernehmen.
Darf man bei Euch auch schon mit 17 der PKW-Führerschein
machen?

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zimmerer
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30.03.2011, 12:58

Yup, heißt bei uns L17.
Da muss der Fahrschüler aber 3000 km mit Begleitperson fahren.

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Holger
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30.03.2011, 13:54

Bei uns auch. Andererseits sind junge Erwachsene angeblich
so unreif das sie bis zum 21. Lebensjahr zu 80% nur nach
Jugend- und nicht nach Erwachsenenstrafrecht zur Verant-
wortung gezogen werden. Ist irgentwie ein Wiederspruch..

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