Also er kann schon 5 - 10% daneben liegen, sofern nichts zur Angebotenen Leistung dazugekommen ist.
Wenn jedoch eine Pauschale ausgemacht ist, gibts da eigentlich nix zu rütteln.
Es sei denn er hat beim Anbot Leistungen weggelassen um preislich im Vorteil zu liegen - das ist dann Irreführung, da würd ich mich saftig beschweren - nötigenfalls mit Sachverständigem aufwarten.
Um welche Summen handelt es sich denn? - Bei uns gehts unter 400€ nicht vor Gericht.
ich verabschiede mich nun ins Wochenende.
@Holger: ich hoffe die Filme funktionieren.

Bis Montag dann.
Tschüs.